Die schulische Verwaltung beteiligt verschiedene Personengruppen an den zu bewältigenden Aufgaben:
,,Der Schulleiter ist für die Durchführung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule verantwortlich. Er führt unbeschadet der Rechte des Schulträgers die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Schule und vertritt sie nach außen. Der Schulleiter wirkt auf die Zusammenarbeit der Lehrer hin, fördert die Verbindung zu den Eltern der Schüler und den für die außerschulische Berufsbildung Verantwortlichen und berät in Fragen der schulischen Erziehung. Er pflegt die Verbindung zu den Behörden der Jugend- und Sozialhilfe. Der Schulleiter überträgt Teile seiner Aufgaben auf seine Stellvertreter und andere Lehrer der Schule.``53
,,Der Schulleiter soll seine Eignung als Lehrer nachgewiesen haben und für die mit der Schulleitung verbundenen Aufgaben besonders geeignet sein. Er erteilt an der Schule Unterricht.``54Dadurch kann nicht immer klar zwischen Verwaltungstätigkeit und pädagogischer Arbeit differenziert werden. Die Vermischung der Aufgabenbereiche des Schulleiters erfordert in erster Linie eine Zugriffsmöglichkeit auf alle verwaltungstechnischen und pädagogischen Funktionen und Einrichtungen seiner Schule. Dies impliziert die Forderung nach einem unkomplizierten Zugriff des Schulleiters sowohl auf das administrative als auch das pädagogische Rechnernetz.
Wie an Schulen kann auch im Hochschulbereich eine Verflechtung der Verwaltungs- mit anderen Aufgabenbereichen festgestellt werden, was dort aber anders als an Schulen zu den Folgerungen führt:
Ganz analog obiger Ausführungen ergibt sich für die anderen an der Verwaltung beteiligten pädagogischen Kräfte, die sowohl Unterricht erteilen als auch Teilaufgaben der Verwaltung übernommen haben, die Notwendigkeit, auf Teile der im administrativen Rechnernetz vorgehaltenen Daten zugreifen zu können. Beispielsweise braucht der Stundenplaner direkten Zugriff auf die Daten, die ihm Auskunft über die zur Verfügung stehenden Lehrer und ihre Deputate geben können. Lehrer sollen die Möglichkeit moderner Verwaltungsprogramme nutzen, die Noten direkt in die zentrale Datenbank einzugeben. Diese Aufgabe können sie unmöglich im Sekretariat erledigen. Das folgende Szenario mag übertrieben visionär klingen -- aber die Vorteile der Netze können erst dann wirklich ausgenutzt werden, wenn die Möglichkeiten der Netze ausgenutzt werden.
Ein Lehrer korrigiert eine im Rechnerlabor elektronisch geschriebene Kursarbeit57 an einem Computerarbeitsplatz im Lehrerzimmer. Da er sowohl Zugriff auf die von den Schülern in seinem ,,Briefkasten``58 des pädagogischen Netzes abgelegten Dateien als auch die Notendatenbank seines Kurses hat, kann er die angefertigten elektronischen Dokumente korrigieren und zugleich die Bewertungen in das zentrale Verwaltungsnetz einspeisen.
Während das in erster Linie pädagogische Personal also Zugriff auf das administrative Netz benötigt, können Verwaltungsangestellte Aufgaben innerhalb der Administration des pädagogischen Netzes erledigen, die in ihren Zuständigkeitsbereich einzuordnen sind. Beispielsweise kann die sortierbedürftige eMail59 ebenso im Sekretariat weitergeleitet werden, wie dies mit herkömmlicher Briefpost geschieht. Dies kann sicherlich nicht Aufgabe eines Lehrers sein.