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Bevor über Datenschutz und Datensicherheit gesprochen werden kann, muss die Terminologie abgeklärt werden. Dies soll hier in Anlehnung an die Aufstellung [DS Berlin 1998] geschehen:
- Informationsverarbeitung:
Jedwede Informationsverarbeitung stellt einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen dar und muss sich rechtfertigen, d.h. auf eine Verwaltungsvorschrift stützen können. Die Verarbeitung muss verhältnismäßig, d.h. geeignet, erforderlich und angemessen sein.
- Sicherheit:
Der Begriff der Sicherheit wird unterschiedlich definiert. Deswegen werden hier ohne weitere Diskussion zwei Passagen zitiert, die die wesentlichen Aspekte abdecken.
- ,,Sicherheit ist ein wichtiger Begriff in der Schule. Insbesondere die Sicherheit vor dem Mißbrauch der Anlage und die Sicherheit vor einer Kostenexplosion beim Anschluß des LAN an das Telefonnetz.``100
- ,,Sicherheit ist der Zustand, in dem die verbleibenden Gefahren und Risiken von den Verantwortlichen akzeptiert werden können.``101
Nach SARNOW wird ,,[d]ie Zugriffssicherheit [...] nur limitiert durch das Sicherheitsrisiko Mensch, der im Regelfall durch schlampigen Umgang mit Passworten für das Absinken der Zugriffssicherheit selbst verantwortlich ist.``102
- Verfügbarkeit:
Der Begriff der Verfügbarkeit umschreibt die Notwendigkeit des durch äußere Umstände nicht eingeschränkten Zugriffs auf Daten zu jeder Zeit. Daten dürfen weder verschwinden noch aus irgendwelchen Gründen nicht zugreifbar sein. Hard- und Software muss jederzeit vorhanden und funktionsbereit sein.
- Integrität:
Alle Mittel, Daten, Programme, Hardware und sonstige Geräte sind in ihrer Funktionsweise nicht abgeändert; Funktionen werden so ausgeführt, wie sie spezifiziert wurden und sind nicht verfälscht.
- Vertraulichkeit:
Daten dürfen nicht in die falschen Hände geraten. Auch Systemkonfigurationen sind vertraulich zu behandeln!
- Authentizität:
Authentizität beschreibt den anzustrebenden Zustand, dass keinerlei Zweifel am Absender und der Unverfälschtheit von Daten, Urkunden u.Ä. besteht.
- Datenschutz:
Auch für den Begriff des Datenschutzes reicht es aus, zwei Textstellen wiederzugeben, die die für uns zentralen Perspektiven des Datenschutzes berücksichtigen.
- ,,Datenschutz ist der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen vor jeder nicht durch seine Einwilligung gedeckten oder auf gesetzlicher Grundlage erfolgenden Erhebung, Auswertung, Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten, unabhängig davon, wo und auf welche Weise (Akte, Kartei, Groß-ADV, Mehrplatzsystem, PC, Textverarbeitung usw.) dies geschieht.``103
- ,,Datenschutz ist nicht Datenverschluß. Datenverschluß ist nur ein Teilaspekt des Datenschutzes. Er ist keine Neuerfindung der elektronischen Datenverarbeitung. Die EDV hat lediglich systemtypische Methoden wie Paßwort und Codierung dazugeliefert.``104
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Daniel Jonietz