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Rechtsvorschriften und Hinweise

Der lapidar erscheinende Hinweis:
,,Verwaltungsnetze mit sensiblen Schülerdaten sind besonders gegen unbefugten Zugriff zu schützen``105,
wirft unmittelbar drei Fragen auf:
  1. Was sind sensible Schülerdaten?
  2. Worin bestehen unbefugte Zugriffe?
  3. Wie haben geeignete Schutzmaßnahmen auszusehen?
Zur Beantwortung dieser Fragen ist es hilfreich, weitere Vorschriften und Hinweise zu betrachten. Weitere Schutzmaßnahmen werden dann im Abschnitt 3 besprochen. Zu sensiblen Schülerdaten sind sicherlich Vermerke über Verhalten, Krankengeschichte und familiäres Umfeld zu zählen.106

Uneingeschränkt sinnvoll erscheint die prägnante hessische Vorschrift, die, ungeachtet dessen, ob deren Aussage in irgendeiner Form in Rheinland-Pfalz irgendwo fixiert ist, überall anzuwenden sein sollte:

,,In der Verwaltung eingesetzte Rechner dürfen nicht für Unterrichtszwecke genutzt werden.``107
Dies ist sicherlich eine grundlegende, zweifelsohne berechtigte Sicherheitsmaßnahme. Selbst wenn Verwaltungsdaten auf einem solchen Rechner besonders geschützt wären -- allein der physikalische Zugang zu dem System erlaubt vielerlei Angriffe, darunter auch solche, die softwaremäßig nicht durchgeführt werden könnten (etwa physikalische Zerstörung, Vertauschen von Steckern, Ausschalten des Rechners etc.).



Daniel Jonietz