[Weiter] [Hoch] [Zurück] [Inhaltsverzeichnis]
Nächste Seite: Besondere Regelungen: Vorgehen bei Reparaturen Aufwärts: Datenschutzbestimmungen Vorherige Seite: Vernetzung und Kopplung   Inhalt

Fazit

Die in diesem Abschnitt zitierten Stellen zeigen, dass sowohl die Datenschutzgesetze als auch die Hinweise des Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz zwar klare Forderungen stellen, aber durchaus Alternativen zulassen. Es bleibt -- unter der ausdrücklichen Bedingung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen -- der notwendige Freiraum, ein Schulnetz so zu konzipieren, dass die Bereiche administratives und pädagogisches Netz nicht zwingend physikalisch getrennt sind.



Daniel Jonietz