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Die in diesem Abschnitt zitierten Stellen zeigen, dass sowohl die Datenschutzgesetze als auch die Hinweise des Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz zwar klare Forderungen stellen, aber durchaus Alternativen zulassen. Es bleibt -- unter der ausdrücklichen Bedingung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen -- der notwendige Freiraum, ein Schulnetz so zu konzipieren, dass die Bereiche administratives und pädagogisches Netz nicht zwingend physikalisch getrennt sind.
Daniel Jonietz