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Spezielle Vorsichtsmaßnahmen sind immer dann zu treffen, wenn fremdem Personal Zugang zu sicherheitsrelevanten Systemen genehmigt werden muss. Dies kann z.B. bei Reparaturen notwendig sein. Das LMZ empfiehlt117 für solche Fälle
- Bei Durchführung außerhalb der Schule:
- Entnahme der Wechselplatte bzw.
- Ausbau der Festplatte oder
- Verschlüsselung der Festplatte oder
- Löschung der personenbezogenen Daten auf der Festplatte
- Bei Durchführung in der Schule (vor Ort):
- Beaufsichtigung durch schuleigenes Personal.
Die gegebenen Hinweise sind m.E. aber nur für wirkliche Reparaturen und Wartung der Hardware sinnvoll anzuwenden. Mindestens ebenso wichtig dürften Maßnahmen bei Problemen mit der Software sein -- in solchen Fällen ist die Entnahme der Festplatte oder jedes andere Unlesbar-Machen der Daten nur dann anzuraten, wenn sich die Probleme nicht auf diese Daten beziehen. (Fehler sind, wenn überhaupt, dann nur unter ähnlichen Umständen und Konfigurationen zu reproduzieren.) Die Einschätzung, ob das Entfernen der Festplatte / der Daten einen Einfluss auf das Softwareproblem hat, dürfte Anwender häufig überfordern.
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Daniel Jonietz