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Bei der Konzeption von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen ist dem Leitsatz:
,,Sicherheitsmaßnahmen ... sind notwendig, sie müssen jedoch den Anforderungen der Anwendungen entsprechen. Das heisst, sie müssen angemessen sein``127,
Genüge zu leisten. Dazu muss festgestellt werden, was die ,,Anforderungen der Anwendungen`` sind. Die Angemessenheit ergibt sich folglich.
Unterabschnitte
Daniel Jonietz