,,Als Schulen sind die ca. 44.000 staatlichen und staatlich anerkannten allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Sonderschulen bzw. deren Schulträger definiert.``Die Beschränkung auf unterrichtliche Nutzung ist wohl auch auf ein Schreiben157 des MBWW zurückzuführen, in dem vermeldet wird, ,,dass allen staatlich anerkannten Schulen ein kostenloser T-Online-Anschluss auf [Basis eines] ISDN[-Anschlusses] für den Unterricht zur Verfügung gestellt wird.``
In ausführlichen Telefonaten mit T-Online158 wurde mir mitgeteilt, dass seitens T-Online nirgendwo fixiert sei, dass der Anschluss ausschließlich für unterrichtliche Zwecke genutzt werden dürfe, es aber so gedacht sei. Einer gemeinsamen Nutzung der Leitung durch Verwaltung und pädagogisches Netz stünde nichts im Wege, da ohnehin nicht zu kontrollieren sei, welche Daten (ob pädagogischen oder administrativen Inhalts) über die Leitung transportiert würden. Diese Auskünfte seien aber sicherlich von T-Online nicht schriftlich zu bekommen.