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Handhabbarkeit

Rechnergestützte Verwaltung erfordert eine besondere Organisation der Arbeitsabläufe, der Aufgabenverteilung sowie des Geräteeinsatzes. Um effizient sein zu können, ist eine Verknüpfung der Daten untereinander bzw. eine Schnittstelle zu anderen Programmen notwendig. Das Lastenheft fordert daher Schnittstellen zu ,,mindestens einem Stundenplanprogramm``175 und eine ,,Anbindung an wenigstens ein Office-Produkt``176.

BRUNE beklagt, dass Schulverwaltungssoftware selten von denjenigen ausgesucht wird, die damit arbeiten müssen:

,,Allerdings wurden diese Programme ... von den Verantwortlichen [des Schulträgers] ausgesucht und gekauft, ohne diejenigen zu fragen die damit arbeiten müssen. So verwundert es nicht, dass in allen Schulen, die damit schon ausgerüstet sind, das große Heulen und Wehklagen ausgebrochen ist. Das Programm hat ... einen riesigen Funktionsumfang, und niemand kann damit umgehen``177,
und fordert daher:
,,Bei der Anschaffung sollten allerdings Schulpraktiker ein Mitspracherecht haben. Ein Programm zur Verwaltung der Oberstufe kann nur von Koordinatoren getestet und auf seine Leistungsfähigkeit geprüft werden, die selbst eine Oberstufe verwalten.``178

Das Lastenheft beschreibt den typischen Benutzerkreis der Schulverwaltungssoftware: ,,Der typische Benutzerkreis der SV-SW besteht aus Mitarbeitern des Schulsekretariats, der Schulleitung und des Lehrerkollegiums``179, und fordert, dass ,,[d]ie Bedienung der SV-SW [...] für diese Benutzer mit Hilfe einer maximal dreitägigen Einweisung problemlos möglich sein``180 soll.

Weiterhin fordert das Lastenheft: ,,Wiederholte Softwarefehler, die zu Abstürzen oder invaliden Daten führen, müssen innerhalb einer Woche durch einen Patch oder mit Hilfe eines Workarounds beseitigt werden.``181 und trägt damit dazu bei, den ebenfalls von BRUNE beklagten ,,Frust`` beim Einsatz der Software zu vermeiden.

Eher schade ist die Beschränkung des Lastenheftes auf Produkte von MICROSOFT, sowohl als Betriebssystem für die Client-Rechner, als auch für die zu Grunde liegende Datenbank und das anzubindende Office-Programm:

,,Die Schulverwaltungssoftware soll als eine 32-bit-Lösung auf einem oder mehreren PCs unter dem Betriebssystem Windows 95, Windows 98, Windows 2000 und Windows NT laufen, die benutzte Datenbank soll einen Export nach Mirosoft-Access 97 unterstützen oder in Microsoft-Access 97 geschrieben sein.``182
,,Eine Anbindung an wenigstens ein Office-Produkt ... muss vorhanden sein ... Für einen einfachen Datenaustausch sollte es sich dabei um Microsoft Office handeln.``183

Gründe für diese Einschränkung werden nicht angegeben. In diesem Zusammenhang verweise ich nur auf die Bemühungen der KOORDINIERUNGS- UND BERATUNGSSTELLE DER BUNDESREGIERUNG FÜR INFORMATIONSTECHNIK bzgl. des Einsatzes von Open Source Software184 und notiere, dass Rheinland-Pfalz damit gegen den allgemeinen Trend:

,,Auch die öffentlichen Behörden setzen verstärkt Opensource-Software ein, da sie als sicher gilt. ... Die von den Ämtern verwendete Software soll mit Linux platfformunabhängig programmiert werden. Außerdem ist geplant, den Quellcode dieser Applikationen unter die GNU Public License zu stellen und so jedermann zugänglich zu machen. Die Ausschreibungen für Softwareprodukte sollen so formuliert werden, dass sich auch Opensource-Anbieter bewerben können. Bisher wurde häufig gefordert, dass die zu entwickelnden Anwendungen nur auf einer herstellereigenen Software laufen sollen``185,
handelt. Der kausale Zusammenhang zu der zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und MICROSOFT geschlossenen Kooperationsvereinbarung, die eine ,,Zusammenarbeit beim Einsatz von Software in Schulen ... und Verwaltung vorsieht``186, bleibt unverkennbar. Die ,,kostenlose Beratung für das Electronic government``187 MICROSOFTS scheint jedenfalls Erfolg versprechend.


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Daniel Jonietz