Ethernet beruht in praxi meist auf der Übertragung elektrischer Signale über Kabel des Typs Shielded-Twisted-Pair (STP), Unshielded-Twisted-Pair (UTP) oder Coax (,,Yellow Cabel``). Weil Koaxialkabel einfach kontaktiert werden können und Koaxial-Verkabelungen physikalisch und logisch eine Bustopologie aufweisen, kann ein unberechtigtes Abhören nicht vom berechtigten Anschluss unterschieden werden. ,,Da der unberechtigte Anschluss an Koaxialkabel technisch nicht unterbunden werden kann, sollten Netze auf dieser Basis nur dann betrieben werden, wenn sie räumlich ausreichend gesichert sind oder einer ständigen Kontrolle der Verantwortlichen unterliegen.``249
Bei Verwendung von Twisted-Pair-Verkabelungen (TP) unterscheidet sich die logische von der physikalischen Topologie. Logisch ist ein TP-Ethernet ein Bus, der physikalisch als Stern ausgeprägt ist. Jedes einfache Anzapfen der Leitung ist insofern instantan feststellbar. Andererseits ruft jegliche Übertragung elektrischer Signale unbedingt eine Änderungen des die Leitung umgebenden elektromagnetischen Feldes hervor. Diese Änderungen können zur Rekonstruktion der ursprünglich übertragenen Signale genutzt werden. Während UTP-Kabel ungeschirmt abstrahlen und somit relativ einfach abzuhören sind, fällt die Abstrahlung der STP-Kabel geringer aus.250
Lichtwellenleiter übertragen Signale nicht mit Hilfe elektrischer Ströme, sondern durch die Weiterleitung eines modulierten Lichtstrahles. Signale können weder ohne weiteres direkt durch Anzapfen, noch indirekt durch ,,Abhorchen`` der Umgebung des Lichtwellenleiters abgehört werden, ,,[e]in Abhören ohne direkten Kabelkontakt ist daher nicht möglich.``251 Prinzipiell ist es zwar möglich, einen Lichtwellenleiter anzuzapfen, was aber i.d.R. eine starke Biegung des Materials sowie ein Zerstören des Schutzmantels bedingt und unter normalen Umständen auf Grund des physischen Aufwandes leicht entdeckt werden kann.
Gelegentlich kommt es auch heute noch beim Telefonieren vor, dass neben dem eigentlich geführten Gespräch im Hintergrund ein weiteres Telefonat mitzuverfolgen ist. Der diesem Artefakt zu Grunde liegende Vorgang ist das Überkoppeln von Signalen eines Kabels auf ein dazu in unmittelbarerer Nachbarschaft verlegtes. Dementsprechend können auch Signale in Netzen von einer Leitung auf eine andere überkoppeln und somit zum Verlust der Vertraulichkeit führen. Dieses Risiko droht in erster Linie für Signale, die elektrisch übertragen werden, weniger für Lichtwellenleiter, da diese i.d.R. über einen lichtundurchlässigen Mantel verfügen.252
Weitere Möglichkeiten des Abhörens von EDV-Geräten und Peripherie sowie dessen Risiken werden detailliert in [Krempel 1999] und [Kuhn 1998] beschrieben. Hier soll nur noch erwähnt werden, dass es prinzipiell auch möglich ist, aus der Abstrahlung der verwendeten Geräte selbst (etwa dem Monitor) aus der Ferne unbefugt Kenntnis über die verarbeiteten Daten zu erhalten.253
Besondere Maßnahmen zum Schutz vor Lauschern wurden -- außer dem völligen Verzicht auf sämtliche Koaxial-Verkabelungen und einer Netzsegmentierung -- nicht unternommen. Die Kabel sind nicht öffentlich zugänglich (d.h. sie sind verdeckt verlegt). Im Gebäude ist ein einfacher Zugriff auf die Leitungen dadurch nicht möglich; in den einzelnen Räumen liegen jeweils nur die zu den im selben Raum befindlichen Netzdosen in zugänglichen Kabelkanälen. Für wesentlicher halte ich die konsequente Nutzung der Möglichkeiten der strukturierten Verkabelung, bspw. durch physikalisches Abschalten nicht genutzter Netzdosen. Vgl. hierzu Abschnitt 3.1.1, S. [*].