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Ein Zusammenschluss hat jedoch nicht nur Vorteile, sondern birgt auch Gefahren: Sensitive Daten könnten in falsche Hände gelangen oder aber verfälscht werden. Das Sicherheitsniveau der schulisch verarbeiteten Daten ist hinsichtlich der Vertraulichkeitsaspekte aber bis auf wenige Ausnahmen (schulpsychologische Daten) sowohl aus Sicht des Schutzbedarfs der Anwender als auch aus Sicht des Schutzbedarfs der Betroffenen nicht so hoch einzuschätzen, als dass es unter Beachtung von Sicherheitsregelungen einen Zusammenschluss mit anderen / öffentlichen Netzen verhindern würde. An die Integrität und Verfügbarkeit der Daten werden allerdings höhere Ansprüche gestellt; den Verfügbarkeitsaspekten läßt sich durch ein leistungsfähiges Backup-System und -Konzept hinreichend Genüge leisten. Die verschiedenen datenschutzrechtliche Aspekte betreffenden rheinland-pfälzischen Gesetze und Vorschriften verbieten einen Zusammenschluss administrativer und pädagogischer Netze in der Schule nicht explizit.
Im Hochschulbereich, der über eine ähnliche Grobstruktur wie Schule verfügt, werden zwar auch die Gefahren eines Zusammenschlusses von Verwaltungsnetz und öffentlichen Netzen gesehen, es ist jedoch absolut fraglos, ob ein Zusammenschluss stattfinden soll, sondern nur noch wie der Zusammenschluss erfolgen soll.316 Eine strikte physikalische Trennung der Netze wird jedenfalls unter Berücksichtigung der schlagwortartig zu nennenden Aspekte Dezentralisierung von Verwaltung, Ausweitung des Dienstleistungsangebotes und Ausschöpfung von Rationalisierungspotenzialen als inakzeptabel empfunden und steht inzwischen völlig außer Debatte.
Jedwede Trennung steht innerschulischer Kommunikation hinderlich im Wege. Kommunikation zwischen administrativem und pädagogischem Netz wird durch eine Trennung zwar letztendlich nicht verhindert, aber praktisch erschwert. Innerschulische Kommunikation extern durchzuführen, bleibt einfach auch aus netzgestalterischen Gesichtspunkten unästhetisch.
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Daniel Jonietz